Anteilscheine

Rückgabe der Anteilscheine

Anteilsscheine können gemäss Ziff. 7 (neu Ziff. 8) des Mietvertrages frühestens drei Jahre nach Auszug zurückgegeben werden. Diese werden Euch selbstverständlich rückvergütet. Viele Ehemalige schenken uns diese als Unterstützungsbetrag, denn auch heute noch, beinahe fünfzig Jahre nach unserer Gründung, ist es immer noch sehr schwierig günstigen Wohnraum für Studierende zu finden. Mit dieser Unterstützung kann die Genossenschaft ihr Ziel weiterverfolgen und Ihre Erfolgsgeschichte fortsetzen. Das alvhaus bleibt auf dem Platz Zürich das Studentenhaus mit dem günstigsten Angebot. Dies dank der grossen Eigeninitiative seiner Bewohnerinnen und Bewohner wie auch der ehrenamtlichen Arbeit von Vorstand und Verwaltung, aber insbesondere der Unterstützung durch die Ehemaligen.

Wir würden uns freuen, wenn auch Ihr weiterhin dazu beitragen würdet, den Studierenden im Raum Zürich, aber auch denen von weit her, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie die Anteilsscheine zurückvergütet haben wollen, geben Sie uns bitte Ihre aktuelle Adresse und Ihre Überweisungsangaben an, ansonsten senden Sie uns Ihre Anteilsscheine an die unter Impressum aufgeführte Adresse.

Vielen Dank.

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